Wer darf öffnen, wer nicht? Was ist mit den 800 qm? Habe ich eine Chance auf Öffnung meines Geschäfts und auf Entschädigung? Diese Fragen treiben Einzelhändler diese Tage um. Bevor wir uns der derzeitigen Öffnungsdiskussion nähern, kurz die aktuell unübersichtliche, extrem volatile Rechtslage beleuchten und Handlungsempfehlungen abgeben, noch ein wesentlicher Punkt vorweg:
Manch einer mag denken, sich zu wehren mache keinen Sinn und man könne ja abwarten und später immer noch auf Entschädigung pochen. Ein solches Vorgehen widerspricht jedoch zentralen Grundsätzen des Staatshaftungsrechts und kann schnell dazu führen, dass man weder sein Geschäft öffnen noch später Ansprüche geltend machen kann. Deswegen die klare Empfehlung: Vorrangig um Öffnung bemühen!
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