Ihre
Suche

    09.05.2022

    Das Ende der virtuellen Hauptversammlung


    Ende letzter Woche wurde der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen ("HV") vorgelegt. Die jetzt diskutierten Regeln legen aus Gründen der Rechtssicherheit eher eine Rückkehr zur Präsenzhauptversammlung nahe.

     

    Fragen der Aktionäre sind nach dem Regierungsentwurf bis zu drei Tage vor der HV einzureichen. Die Antworten sind jedoch einen Tag vor der HV zu veröffentlichen, d.h. die Frist zur sachgerechten und klaren Beantwortung bleibt knapp. Allerdings kann dann auf das anstrengende Verlesen der Fragen und Antworten in der HV verzichtet werden.

     

    Die Aktionäre haben in der HV im Wege elektronischer Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen bereits beantworteten als auch neuen Antworten und Fragen. Sie können außerdem neue Fragen zu Sachverhalten, die in den drei Tagen vor der HV entstanden sind, in der HV stellen. Die Beurteilung, welcher Sachverhalt neu ist, dürfte dabei schwierig sein.

     

    Sind alle solche Fragen beantwortet und verbleibt noch Zeit, können auch Fragen, die bereits drei Tage vorher hätten eingereicht werden müssen, gestellt werden. Auch diese Beurteilung wird in der Praxis schwerfallen.

     

    Weiterhin haben die Aktionäre das Recht, bis fünf Tage vor der HV Stellungnahmen per Video bei der Gesellschaft einzureichen. Der Umfang kann "angemessen" beschränkt werden, was wiederum Rechtsunsicherheit bedeutet. Die Aktionäre haben außerdem auch während der virtuellen HV ein entsprechendes Rederecht.

     

    Im Ergebnis bereitet das Vorliegen des Nachfragerechts sowie des Rechts auf Stellungnahme und Rederecht der Aktionäre in der virtuellen HV erhebliche Schwierigkeiten bei der Beurteilung durch die Gesellschaft, sodass langandauernde virtuelle Hauptversammlungen mit unsicherem Ausgang vorliegen werden. Hinzu kommt, dass die Teilnahme an der virtuelle HV logistisch leichter möglich ist. Aus diesen Gründen werden zukünftig viele Gesellschaften das mittlerweile rechtlich und umfassend beurteilte Modell der Präsenz-Hauptversammlung vorziehen.

     

    Die weitere Entwicklung im Parlament und Fachausschuss bleibt abzuwarten.

     

    Rainer Süßmann

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Dokument auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    ADVANT Beiten berät ANTENNE BAYERN GROUP bei vollständiger Übernahme von ROCK ANTENNE
    München, 8. Juni 2026 - ADVANT Beiten hat die ANTENNE BAYERN GROUP bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Pidigi S.p.A. beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH aus der Insolvenz
    München, 5. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat die italienische Pidigi S.p.A. mit…
    Weiterlesen
    Start von ersten Biologika-Rabattverträgen: ADVANT Beiten berät spectrumK
    Berlin, 4. Juni 2026 – Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 sind die ersten exklusiven…
    Weiterlesen
    Neues Gesetz: Recht auf Reparatur gilt auch gegen Importeure!
    Seit dem 15.01.2026 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, das u.a.…
    Weiterlesen
    Europa als Investitionsstandort: Stabilität trifft auf Reformdruck
    Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen bleibt Europa für Unternehmen attraktiv…
    Weiterlesen
    Der Nexperia-Fall im Kontext der deutschen Investitionsprüfung
    Der Artikel von Dr. Christian von Wistinghausen, welcher in der ZASA 2026…
    Weiterlesen
    China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
    Am 10. April 2026 veröffentlichten der Oberste Volksgerichtshof Chinas (Supreme…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät DGQ im Zusammenhang mit dem Einstieg von Montagu als Mehrheitsgesellschafter bei DQS
    Frankfurt, 7. Mai 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand
    Das OLG München nimmt bei der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer…
    Weiterlesen