Arbeitsrechtliche Änderungen ab 1. Januar 2025: Bürokratieentlastungsgesetz IV (…
„Fast jedes Unternehmen nutzt sie: freie Mitarbeiter oder Freelancer. Doch nicht jeder, der als freier Mitarbeiter beschäftigt wird, ist auch einer. Das kann rechtliche Folgen haben, bis hin zu Geld- oder gar Freiheitsstrafen.
Unternehmen, die mit Freelancern zusammenarbeiten, genießen Vorteile: Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sind auf diese Mitarbeiter ebenso wenig anzuwenden, wie für sie Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Das Problem ist nur, dass in der Praxis oft nicht jeder als Freelancer Beschäftigte auch wirklich Freelancer ist.“
Den gesamten Artikel von Dr. Daniel Hund und Dr. Olga Morasch finden Sie hier in der Dezemberausgabe des F.A.Z.-Personaljournals oder zum Herunterladen im Downloadbereich.