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    19.12.2024

    China: Ab 1. November 2024 gelten neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte


    Am 1. November 2024 sind in China neue Regeln zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs) in Kraft getreten. Vor diesem Datum gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bis zum 1. November 2025 registrieren. Ab dem 1. November 2024 gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bei Gründung anmelden.

    China hat den Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und zunehmend an internationale Standards angepasst. 

    Die jüngsten Änderungen im Bereich der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung betreffen insbesondere die Verpflichtung zur Identifikation und Meldung von wirtschaftlich Berechtigten. 

    Am 1. November 2024 ist die Verordnung über die Verwaltung der Informationen wirtschaftlich Berechtigter (UBO-Maßnahmen) in Kraft getreten. Unternehmen, die in China tätig sind, sollten sich mit diesen neuen Anforderungen vertraut machen, um den Compliance-Verpflichtungen nachzukommen. Unternehmen in China, die vor dem 1. November 2024 gegründet wurden, müssen ihre UBOs bis spätestens zum 1. November 2025 identifizieren und melden. In China ansässige Unternehmen, die nach dem 1. November 2024 gegründet wurden/werden, müssen die UBO-Informationen bei der Unternehmensregistrierung offenlegen.

    Relevante Aufsichtsbehörden und Gesetze

    Die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung wird in China von verschiedenen Behörden überwacht, darunter die People’s Bank of China (PBOC), die China Banking and Insurance Regulatory Commission (CBIRC), die China Securities Regulatory Commission (CSRC), das Ministry of Public Security (MPS), das Ministry of Commerce (MOFCOM), die State Administration of Foreign Exchange (SAFE) und die State Administration of Market Regulation (SAMR). 

    Jede dieser Institutionen trägt Verantwortung für spezifische Aspekte der Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung. 

    SAMR betreibt das UBO-Meldesystem und überwacht, dass Unternehmen die UBO-Meldungen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführen. SAMR teilt die UBO-Meldedaten anschließend mit der PBOC.

    Die chinesische Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung umfasst eine Reihe von Regularien, unter anderem folgende:

    • Leitlinien und Rundschreiben der PBOC (seit 2007 kontinuierlich von der PBOC herausgegeben): Diese dienen der Erläuterung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung, einschließlich technischer Standards für Kundenidentifikationssysteme, risikobasierter Ansätze zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung und Maßnahmen für Hochrisikosektoren wie Immobilien und Online-Finanzdienstleistungen.

    • Das chinesische Anti-Geldwäsche-Gesetz, 2007 eingeführt und zuletzt 2020 überarbeitet, eine weitere Überarbeitung wurde im Jahr 2024 als Entwurf veröffentlicht. 

    • Das Strafgesetzbuch der VR China definiert Geldwäsche als Straftat und führt spezifische Strafen auf.

    • PBOC-Vorschriften zur Verwaltung der Meldung von Großtransaktionen und verdächtigen Transaktionen durch Finanzinstitute (2016): Danach besteht die Verpflichtung zur Meldung von Großtransaktionen und verdächtigen Transaktionen.

    • Die oben genannten UBO-Maßnahmen: Hiernach gilt die Einführung verbindlicher Anforderungen zur Identifizierung und Meldung von wirtschaftlich Berechtigten für juristische Personen/Unternehmen in China.

    Zusätzlich gibt es sektorspezifische Regelungen, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erlassen werden.

    Verpflichtungen gemäß den UBO-Maßnahmen und des Entwurfs des Anti-Geldwäsche-Gesetzes aus 2024

    Gemäß den UBO-Maßnahmen müssen in China ansässige juristische Personen/Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, UBO-Meldungen durchführen:

    • Ein gezeichnetes registriertes Kapital von über RMB 10 Millionen.

    • Mindestens ein Gesellschafter oder Partner ist eine juristische Person.

    • Eine natürliche Person gilt als wirtschaftlich Berechtigter, obwohl sie nicht unmittelbarer Gesellschafter der in China ansässigen Zielgesellschaft ist.

    Ausnahmen von der UBO-Meldepflicht gelten in dabei nur folgenden Fällen:

    • Für Unternehmen, die von natürlichen Personen als Einzelunternehmen für gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten registriert sind.

    • Für Unternehmen, die alle folgenden Kriterien erfüllen: gezeichnetes registriertes Kapital von bis zu maximal RMB 10 Millionen + ausschließlich natürliche Personen als direkte Gesellschafter/Partner + und keine anderen natürlichen Personen (außer den direkten Gesellschaftern /Partnern) üben tatsächlich Kontrolle über das Unternehmen aus bzw. partizipieren an den daraus erlösten Gewinnen.

    Der Entwurf des Anti-Geldwäsche-Gesetzes aus 2024 regt u.a. strengere Anforderungen an die Identifizierung und Meldung wirtschaftlicher Berechtigter an. Zu den zentralen Verpflichtungen gehören danach:

    • Finanzinstitute müssen striktere Verfahren zur Kundenidentifikation einführen.

    • Finanzinstitute und bestimmte nichtfinanzielle Institutionen sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden und werden stärker verpflichtet, Transaktions- und Kundendaten zu speichern.

    • Unternehmen müssen robuste interne Systeme zur Einhaltung der AML-Vorschriften einrichten.

    Meldepflichten und Definition des wirtschaftlich Berechtigten

    Als wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) gelten natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich besitzt, kontrolliert und/oder daraus Gewinne zieht. In China gelten Personen als UBO, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • (In-)Direkter Besitz von über 25 % der Anteile, Stimmrechte oder des wirtschaftlichen Nutzens des Zielunternehmens.

    • Tatsächliche Kontrolle über Unternehmensentscheidungen, Personal oder Vermögenswerte des Zielunternehmens.

    • Ausübung von Kontrolle gemeinsam mit anderen Personen über das Zielunternehmen.

    Gemäß den Leitlinien der PBOC vom Oktober 2024 bezieht sich der Akt des „Ausübens tatsächlicher Kontrolle“ über das Zielunternehmen auf Situationen, in denen jemand in der Lage ist, Entscheidungen in Bezug auf Personal, Unternehmensentscheidungen und Vermögenswerte zu treffen und umzusetzen. „Kontrolle über Personal ausüben“ bezieht sich dabei auf Entscheidung über die Ernennung und Entlassung von gesetzlichen Vertretern, Direktoren, leitenden Angestellten bzw. Geschäftsführern. „Kontrolle über Unternehmensentscheidungen ausüben“ bezieht sich auf Entscheidungen über die Formulierung und Umsetzung wichtiger Geschäfts- und Managemententscheidungen. „Kontrolle über Vermögenswerte ausüben“ bezieht sich auf Entscheidungen über Einnahmen und Ausgaben sowie die Verwendung wichtiger Vermögenswerte und Gelder der Zielgesellschaft.

    Falls keine natürliche Person diese UBO-Kriterien erfüllt, muss die für die tägliche Geschäftsführung zuständige Person als UBO der Zielgesellschaft registriert werden.

    Einzureichende Informationen und Sanktionen bei Verstößen

    Für UBOs müssen spezifische Informationen eingereicht werden, darunter Name, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Art und Umfang der Beteiligung sowie Kontrollrechte. 

    Die Nichteinhaltung der Meldepflichten kann von SAMR mit Korrekturaufforderungen und Bußgeldern bis zu RMB 50.000 sanktioniert werden.

    Fazit

    Die neuen Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte stärken die Transparenz und Integrität des chinesischen Anti-Geldwäsche-Systems. Unternehmen sollten die UBOs präzise identifizieren und auch sicherstellen, dass die erforderlichen Daten im Einklang mit Datenschutzbestimmungen erhoben werden. Bei Bedenken hinsichtlich der Offenlegung von UBO-Informationen könnten UBOs eine Restrukturierung ihrer Unternehmensbeteiligung in Betracht ziehen. Die fristgerechte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch entscheidend, um Sanktionen zu vermeiden.

    Susanne Rademacher
    Jenna Wang-Metzner

    Dieser Beitrag erscheint ebenso im Haufe Wirtschaftsrechtsnewsletter.

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