Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 den von Bundesjustizminister Dr. Buschmann vorgelegten Entwurf des „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“ beschlossen [BMJ - Pressemitteilungen - Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit]. In unserem Blog haben wir bereits über das entsprechende Eckpunktepapier (hierzu der Blogbeitrag vom 7. Februar 2023) und den Referentenentwurf berichtet (hierzu unser Blogbeitrag vom 27. April 2023). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:
Beibehalten wurden unter anderem die bereits im Referentenentwurf vorgesehene Streitwertuntergrenze von EUR 1 Mio. und die Möglichkeit des Bundesgerichtshofs im eigenen Ermessen das Verfahren in deutscher Sprache fortzuführen. Damit werden im Regierungsentwurf zwei Regelungen beibehalten, die die Attraktivität der Commercial Courts schmälern könnten. Es bleibt abzuwarten, ob im nun anstehenden parlamentarischen Prozess im Bundestag und Bundesrat weitere Änderungsvorschläge in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.