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    06.02.2023

    Bekommt der Verbraucherschutz jetzt Zähne? EU-Kommission nimmt Web- und App-Shops ins Visier


    Mit der Aussage „Consumer authorities will finally get teeth to punish the cheaters“, kündigte die ehemalige Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Vera Jourová, die durch die Richtlinie 2019/2161/EU (vor allem bekannt als „Omnibus-Richtlinie“) neugestalteten Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz an.

     

    Und in der Tat ließen sich die in Aussicht gestellten Sanktionen, die sich – wie auch bei DSGVO-Verstößen – am weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens bemessen, sehen. Bis zu 4% des Jahresumsatzes kann die verbotene Verletzung von bestimmten Verbraucherinteressen kosten.

     

    Nunmehr stellte die Europäische Kommission gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und Island die Ergebnisse einer unionsweiten Überprüfung von Einzelhandelswebsites und App-Shops vor.

     

    Der Schwerpunkt der Überprüfung waren drei bestimmte Arten von manipulativen Praktiken (sog. „Dark Patterns“), die darauf ausgelegt sind, Verbraucher zu Handlungen zu bewegen, die nicht ihrem tatsächlichen Interesse entsprechen. Dazu gehörte das Vorenthalten entscheidungsrelevanter Informationen, falsche Countdowns und Webseiten, deren Design darauf ausgelegt war, Verbraucher zum Abschluss von Kaufverträgen und Abonnements zu drängen.

     

    Die Bilanz fällt ernüchternd aus:

    Der amtierende EU-Justizkommissar erklärte, dass sich von den knapp 400 überprüften Online-Shops fast 40% manipulativer Praktiken bedient haben, um die Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszunutzen. Es läge nun an den nationalen Behörden, auf die Händler einzuwirken und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.

     

    Bei der koordinierten Überprüfung der Shop-Anbieter handelt es sich um einen sogenannten „Sweep“ zur Überprüfung der Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts. Die Durchsetzung der Korrekturaufforderung ist nun der zweite Schritt, deren Nichteinhaltung in den geschilderten Konstellationen ein solch empfindliches Bußgeld nach sich ziehen kann.

     

    In ihrer damaligen Stellungnahme erklärte Vera Jourová, Betrüger dürften nicht billig davonkommen. Es bleibt daher mit Spannung zu erwarten, ob nunmehr die ersten Millionenbußgelder folgen, die es in die Schlagzeilen schaffen.

     

    Daniel Trunk

     

    Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission

    Zu unserem ursprünglichen Blogbeitrag

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

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