Auch wenn der Beschaffungsvorgang abgeschlossen ist, ergeben sich zahlreiche vergaberechtliche Aspekte, die Auftraggeber und Auftragnehmer beachten müssen. Neben der Pflicht zur Bekanntmachung des Zuschlags ist besonders die Frage von Bedeutung, wie und in welchem Umfang die Verträge nun angepasst werden können, ohne hierdurch eine neue Ausschreibung vornehmen zu müssen. Daneben gehen wir auf die praxisrelevanten Themen rund um das Vertragsmanagement und das Claim-Management ein. Denn das beste Vergabeverfahren nutzt wenig, wenn der Auftragnehmer den vergebenen Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt bzw. dem Auftraggeber nicht die Instrumentarien bekannt sind, wie er bei Nicht- oder Schlechtleistung vorgehen kann.
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