Die Datenschutzbehörden machen ernst: In Frankreich verhängt die Aufsichtsbehörde gegen Google ein Bußgeld in Höhe von EUR 50 Millionen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit setzt gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen ein Bußgeld in Höhe von EUR 14,5 Millionen fest. Es trifft aber nicht nur die Großen. Auch gegen kleine und mittlere Unternehmen haben die Datenschutzbehörden schon Bußgelder verhängt. Wird 2020 das Jahr der behördlichen Sanktionen im Datenschutz?
Wie gelangt ein Unternehmen in den Fokus der Aufsichtsbehörden? Ahnden die Datenschutzbehörden jeden Verstoß mit einem Bußgeld oder gibt es auch andere Mittel, ein Verfahren zu beenden? Und wie wird ein Bußgeld für ein Unternehmen berechnet?
In unserem Frühstücksseminar stellen wir Ihnen den Ablauf eines Behördenverfahrens dar. Wir besprechen mit Ihnen mögliche Bußgeldszenarien an konkreten Beispielen und zeigen Ihnen, wie Sie Bußgelder vermeiden oder zumindest reduzieren können.
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mainzer Landstraße 36
60325 Frankfurt am Main