Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Noch immer herrscht in Kreisen der Syndikusanwälte große Verunsicherung. Die durch mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 ausgelösten Probleme, die durch die Umsetzung seitens der Deutschen Rentenversicherung noch erheblich verschärft wurden, sollen durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte grundsätzlich gelöst werden.
Dennoch fragen sich viele der ca. 40.000 Syndikusanwälte in Deutschland, was nun genau zu tun ist, um Rechte zu wahren und Einbußen bei der Alterssicherung zu vermeiden. Wer muss handeln? Welche Aufgaben haben die Arbeitgeber? Welche Fristen gilt es zu wahren? Was geschieht bei Tätigkeitsänderungen? Was genau kennzeichnet einen „Syndikusrechtsanwalt“ nach neuem Recht?
Unsere Referenten geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, Fallstricke und Obliegenheiten. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit zum gemeinsamen Austausch, zur Erörterung vertiefender Fragen und Diskussion praktischer Probleme.
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BEITEN BURKHARDT
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