Die aktuellen großen Compliance-Fälle in Deutschlands Schlüsselindustrien zeigen es: Ohne ein im Unternehmen auf allen Ebenen gelebtes Compliance-Selbstverständnis bleiben sämtliche Prozesse, Richtlinien und Kodizes lediglich bedrucktes Papier mit sehr begrenztem Nutzen. Ein wirksames Compliance- und Risikomanagement kann es nur mit einem definierten Zielbild geben. Dies bedingt eine klar kommunizierte Erwartungshaltung für Unternehmens-, Risiko- und Compliance-Kultur. Dabei ist wichtig, dass solche Aspekte von jedem Unternehmen individuell – eben „maßgeschneidert“ – verbindlich und konkret festgelegt werden. Nur so wird sich das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachhaltig ändern.
Diese Erkenntnis greift auch der aktuelle Referentenentwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ auf.
Wir diskutieren mit Ihnen unter anderem, wie man „Kultur“ und ihre Wirksamkeit prüfen, messen und bewerten kann. Dabei stellen wir einen innovativen, interdisziplinären und praxisorientierten Ansatz vor. Das Konzept haben Juristen, Psychologen, Change Management-Experten und Fraud-/ Compliance-Spezialisten gemeinsam entwickelt.
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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