Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung zur Organschaft: Chance oder Risiko?
Nach Einschätzung vieler Experten hat sich die Umsatzsteuer in den zurückliegenden Jahren zur risikoreichsten Unternehmenssteuer entwickelt. Dies gilt nicht nur für Gesellschafter und Geschäftsführer, sondern auch für leitende Mitarbeiter eines Unternehmens.
In diesem Risikogefüge wirkt die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH Urteil vom 02.12.2015, V R 25/13) zur umsatzsteuerlichen Organschaft wie ein Paukenschlag, da bisher für unverrückbar gehaltene Grundsätze aufgegeben werden. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält der BFH nunmehr auch eine Personengesellschaft für umsatzsteuerlich eingliederungsfähig (Organgesellschaft).
Die möglicherweise gravierenden Folgen, die dies sowohl für bereits bestehende Unternehmensgruppen als auch für künftige Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmenserwerbe (M&A-Transaktionen) haben kann, sollen im ersten steuerrechtlichen BEITEN BURKHARDT Frühstücksseminar des Jahres 2016 anschaulich skizziert und zur Diskussion gestellt werden.
Weitere Termine:
BEITEN BURKHARDT
Ganghoferstraße 33
80339 München