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    28.01.2026

    NIS-2-Richtlinie – neue Cybersicherheitspflichten für Unternehmen

    Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz wird Cybersicherheit für zahlreiche Unternehmen erstmals verbindlich. Seit dem 6. Dezember 2025 gelten verschärfte technische und organisatorische Anforderungen an IT-Sicherheit in Unternehmen sowie verpflichtende Registrierungsprozesse beim BSI. Betroffen sind nicht nur Unternehmen der kritischen Infrastruktur, sondern auch viele Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und über 10 Mio. Euro Jahresumsatz in zahlreichen Branchen. 

    In unserem kostenfreien Webinar am 28. Januar 2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick darüber, was das NIS-2-Umsetzungsgesetz für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie die neuen Cybersicherheitspflichten umsetzen.  

    Dr. Peggy Müller (Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz), Dr. Birgit Münchbach (Fachanwältin für Informationstechnologierecht) und Jan-Dierk Schaal (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) erläutern:

    • Welche Unternehmen betroffen sind
    • Anforderungen an Cybersicherheit
    • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Meldefristen für Cyberincidents und Registrierungspflichten beim BSI
    • Praktische Handlungsempfehlungen 

    Sie erhalten einen Überblick über den Anwendungsbereich von NIS-2 und dazu, wie Sie Ihr Unternehmen mit IT-Sicherheitskonzepten, Notfallplänen für den Fall eines Cyberangriffs und klar definierten Zuständigkeiten nicht nur rechtssicher aufstellen, sondern auch existenzbedrohende Betriebs- und Produktionsausfälle infolge eines Cyberangriffs vermeiden.

    Das Webinar richtet sich insbesondere an Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände sowie Verantwortliche für IT, Compliance und Risikomanagement in Unternehmen.

    Kostenfreie Anmeldung unter: LINK