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    11.07.2019

    Frühstücksseminar: Wenn der Storch ins Büro kommt – Update Mutterschutz und Elternzeit

    Nicht nur die werdende Mutter bereitet sich auf die Geburt ihres Kindes vor. Auch der Arbeitgeber muss eine Reihe von Vorkehrungen treffen, wenn eine Mitarbeiterin ihm eine Schwangerschaft anzeigt. Die jüngste Reform des Mutterschutzgesetzes hat die To-do-Liste der Unternehmen um die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erweitert und einige wichtige Änderungen mit sich gebracht.

     

    Nach der Schwangerschaft folgt meist die Elternzeit, die auch immer mehr Väter in Anspruch nehmen – ebenfalls eine Herausforderung für Arbeitgeber.

     

    Wir stellen Ihnen in unserem Frühstücksseminar die gesetzlichen Neuerungen bei Mutterschutz und Elternzeit vor und geben Ihnen außerdem einen kurzen Abriss über andere familiär bedingte Berufspausen.

     

    Im Anschluss beantworten wir gerne Ihre Fragen und freuen uns auf eine spannende Diskussion mit Ihnen.

     


    Adresse

    BEITEN BURKHARDT

    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Ganghoferstraße 33 | 80339 München