Thema:
Unternehmen beklagen seit vielen Jahren eine stetig zunehmende Regulierungswut, die inzwischen jeden Unternehmensbereich durchdringt. Gelegentlich hört man in diesem Zusammenhang den Begriff „Bürokratie-Monster“. Und das gilt auch für sämtliche steuerliche Fragestellungen.
Dazu treten auch erhöhte rechtliche Anforderungen: Das Risiko für möglicherweise gravierende, strafrechtlich relevante Regelverstöße im Sinne der steuerlichen (Tax) Compliance, beispielsweise durch Kommunikationslücken und Handhabungsfehler, steigt gefühlt stündlich.
Vor diesem Hintergrund weist das am 23. Mai 2016 veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums (IV A 3 – S0324/15/10001), das sich mit der steuerrechtlichen Einordnung von Regelverstößen befasst, jedoch auf einen unerwarteten Ausweg hin. Unter der unverfänglichen Überschrift „Zu § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen“ findet sich in dem immerhin fünfseitigen Text ein entscheidender Hinweis zur protektiven Wirkung von Tax Compliance-Systemen.
Das heißt konkret: Ein im Unternehmen eingerichtetes innerbetriebliches Kontrollsystem, das der Erfüllung von steuerlichen Pflichten dient (zum Beispiel in Form eines Tax Compliance Management-Systems), kann das Unternehmen und dessen Organe und Führungskräfte vor dem Vorwurf (und den möglicherweise daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen) eines bewussten oder leichtfertigen steuerlichen Fehlverhaltens schützen. Das Seminar „Unternehmen und Karrieren schützen mit Tax Compliance!“ stellt bewährte Gestaltungshinweise für ein solches, stets unternehmensindividuelles innerbetriebliches Kontrollsystem vor. Im Anschluss an den Vortrag sind Sie herzlich zur moderierten Diskussion eingeladen.
BEITEN BURKHARDT
Ganghoferstraße 33
80339 München