„Ein Praxisleitfaden für Personaler“
Neue Software-Anwendungen und Cloud-Lösungen stellen auch die Personalpraxis vor Herausforderungen. Bei der Implementierung und Nutzung einer Software sind vielfältige arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Schon IT-Updates können rechtliche Schwierigkeiten nach sich ziehen und sogar Bußgelder zur Folge haben, wenn zwingende Vorschriften nicht eingehalten werden. Auch Ängste und Bedenken von Mitarbeitern und Betriebsräten einerseits und ambitionierte Zeitpläne des Managements andererseits bedeuten einen Spagat für die HR-Abteilung. Wie kann eine zeitplangemäße und rechtssichere Software-Einführung trotzdem gelingen?
In dem am 8. Juni stattfindenden Frühstücksseminar stellen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels eine praktisch bewährte Strategie für die Umsetzung im Betrieb vor.
Unsere Partner Jörn Manhart und Mathias Zimmer-Goertz freuen sich auf Ihre Anmeldung.
Weitere Termine:
BEITEN BURKHARDT
Cecilienallee 7
40474 Düsseldorf