Was kommt nach dem Auskunftsanspruch?
Das Entgelttransparenzgesetz zwingt Unternehmen zum Handeln. Auf Verlangen eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber diesem das Gehalt (Median) vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts mitteilen. Doch was geschieht, nachdem die Auskunft erteilt ist? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, eine höhere Vergütung einzuklagen? Der Gesetzgeber hat hier viele Fragen unbeantwortet gelassen. Jedoch: Untätigkeit kann teuer werden - Unternehmen sollten daher Vorkehrungen treffen.
In unserem Frühstücksseminar möchten wir Ihnen mögliche Szenarien vorstellen und Ihnen anhand von Praxistipps zeigen, wie Sie Streitigkeiten und Klagen von Anfang an vermeiden können. Außerdem möchten wir Ihnen erörtern, mit welcher Argumentation Sie im Fall der Fälle gut aufgestellt sind.
Wir freuen uns auch auf einen regen Erfahrungsaustausch und eine spannende Diskussion mit Ihnen!
Programm
Weitere Termine:
Berlin: Donnerstag, 7. Juni 2018
München: Donnerstag, 21. Juni 2018
Hamburg: Donnerstag, 28. Juni 2018
Düsseldorf: Donnerstag, 5. Juli 2018
BEITEN BURKHARDT
Mainzer Landstrasse 36
60325 Frankfurt am Main