Recruiting wird immer mehr zur Chefsache. Die Suche nach passenden Mitarbeitern gestaltet sich zunehmend schwieriger und Unternehmen müssen neue Strategien entwickeln, um künftig noch ihre Stellen besetzen zu können. Die Nutzung von Social Media zu Recruiting-Zwecken, z. B. in Form von „Active Sourcing“, ist dabei keine Seltenheit mehr. Auch die Verwaltung der eingegangenen Bewerbungen hat sich verändert: Die meisten Arbeitgeber nutzen inzwischen Bewerbermanagement-Systeme, häufig mit integriertem Talentpool.
Doch was ist im Kampf um Talente eigentlich erlaubt und welche Methoden bergen rechtliche Risiken? Worauf müssen Sie bei der Nutzung einer Bewerbermanagement-Software achten? Denn nicht nur die „AGG-Falle“ lauert, sondern auch das neue Datenschutzrecht ab Mai 2018 bringt besondere Herausforderungen mit sich. Zudem gibt es auch wettbewerbsrechtliche Aspekte zu beachten.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu diskutieren, wie Sie modernes und wirksames Recruiting rechtssicher gestalten können.
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