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    03.03.2016

    Frühstücksseminar – Neue Spielregeln beim Fremdpersonaleinsatz im Betrieb, München

    Was Sie beim Einsatz von Leiharbeitnehmern und bei der Vergabe von Werkvertragsleistungen wissen müssen

     

    Die Regierung widmet sich wie im Koalitionsvertrag vorgesehen nun der Neuregelung des Fremdpersonaleinsatzes. Am 16. November 2015 gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ bekannt. Selbst wenn nur ein Teil der hier enthaltenen Regelungen Eingang in die neuen Gesetze findet, wird dies zu einer umfassenden Änderung der bisherigen Praxis führen. Überlassungshöchstdauer, Equal Pay nach neun Monaten und Sanktionierung von Scheinwerkverträgen sind nur einige der geplanten Neuregelungen. Neben dem Gesetzesentwurf sind in jüngerer Vergangenheit auch zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zum Fremdpersonaleinsatz ergangen.

     

    Unsere Referenten zeigen im Rahmen ihres Vortrags, wie sich Arbeitgeber auf die Änderung der Gesetzeslage einstellen können. In der anschließenden Diskussion besteht ausreichend Gelegenheit, vertiefende Fragen zu stellen und praktische Probleme bei zukünftigem Einsatz von Fremdpersonal zu diskutieren.

     


    Adresse

    BEITEN BURKHARDT

    Ganghoferstraße 33

    80339 München