Am 22. April 2015 ist die Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten, durch die Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, bis spätestens 5. Dezember 2015 ein Energieaudit zur Steigerung der Energieeffizienz durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich für sämtliche Unternehmen aller Branchen, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Ausgenommen von der Verpflichtung nach dem EDL-G sind lediglich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000 drohen. Angesichts dessen besteht auch mit Blick auf die Frist zum 5. Dezember 2015 für betroffene Unternehmen dringender Handlungsbedarf.
Unsere Referenten legen zunächst dar, wer Adressat der Auditierungspflicht ist, was innerhalb welcher Frist getan werden muss und welcher Nachweis zu erbringen ist. Zudem wird ein Auditor ausführen, wie die technische Umsetzung der Verpflichtung nach dem EDL-G in die Praxis erfolgt. In der anschließenden Diskussion besteht Gelegenheit, vertiefende Fragen zu stellen und praktische Probleme zu diskutieren.
Programm:
BEITEN BURKHARDT
Cecilienallee 7
40474 Düsseldorf