Kunden, Mitarbeiter und andere betroffene Personen können diverse datenschutzrechtliche Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend machen. Zu diesen Betroffenenrechten gehören beispielsweise die Rechte auf Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit. Bei diesen Anfragen müssen Unternehmen die strengen Anforderungen und Fristen der DSGVO einhalten.
In unserem Frühstücksseminar diskutieren wir mit Ihnen, wie Sie auf Anfragen von betroffenen Personen reagieren können. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie mit praxisbezogenen Leitlinien und Vorlagen das Risiko und den Aufwand bei der Beantwortung der Anfragen reduzieren können.
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mainzer Landstraße 36
60325 Frankfurt am Main