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    12.10.2017

    Das neue Transparenzregister – Sicherer Umgang mit Ihren Unternehmens- und Datenschutzinteressen, München

    Mit dem Transparenzregister ist eine neue, der Öffentlichkeit zugängliche, Datenbank eingeführt. Dem Transparenzregister sind sämtliche natürliche Personen einschließlich persönlicher Daten zu melden, die über mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte einer „Vereinigung“ verfügen. Vom Begriff der „Vereinigung“ sind sämtliche Gesellschaftsformen (Ausnahme: BGB-Gesellschaft) erfasst. Auch Stimmbindungs-, Pool- und Konsortialverträge sowie mittelbare und treuhänderisch gehaltene Berechtigungen sind grundsätzlich offenzulegen.

     

    Kommen Unternehmen diesen Pflichten nicht nach, drohen empfindliche Sanktionen.

     

    Zugang zu den Informationen aus dem Transparenzregister haben alle Personen und Organisationen, die ein „berechtigtes Interesse“ darlegen können. Dadurch werden wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Interessen von Unternehmen und deren Eigentümern berührt.

     

    Gerne möchten wir Ihnen persönlich einen Überblick zu den wesentlichen Neuerungen sowie erste Praxistipps zu einzelnen Maßnahmen geben, die jetzt ergriffen werden müssen.

     

    Dr. Dirk Tuttlies, Dr. Maximilian Degenhart und Dr. Axel von Walter freuen sich auf Ihre Anmeldung zu unserem Frühstücksseminar.

     


    Adresse

    BEITEN BURKHARDT

    Ganghoferstraße 33

    80339 München