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    13.03.2018

    Business-Frühstück “Parallel-Import unter Berücksichtigung der Verordnung Nr. 8-P des Verfassungsgerichts der RF vom 13. Februar 2018”, Moskau

    Am 14. Februar wurde die Verordnung Nr. 8-P des Verfassungsgerichts der RF veröffentlicht, die Fragen des Parallel-Imports betrifft. Zwei Monate vorher, am 13. Dezember 2017, hatte das Arbitragegericht der Stadt Moskau in der Sache Nr. A40-159212/17-122-1403 entschieden, wobei es ebenfalls direkt um den Parallel-Import ging.

    Beide Gerichtsentscheidungen haben eine breite Resonanz sowohl in den Massenmedien als auch in der juristischen Fachliteratur erhalten, da sie geeignet sind, die Möglichkeiten von Rechtsinhabern bei der Bekämpfung des Parallel-Imports zu beschränken.

    Wir möchten deshalb bei unserem Business-Frühstück anbieten, die Schlussfolgerungen des Arbitragegerichts als Gericht der ersten Instanz und des Verfassungsgerichts zusammen zu analysieren und zu prognostizieren, in welcher Richtung sich die Rechtsprechung entwickelt und welche Mechanismen möglicherweise bei der Bekämpfung des Parallel-Imports zur Verfügung stehen. Während des Business-Frühstücks möchten wir auch auf allgemeine Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums eingehen. 

    Programm

    1. Parallel-Import: Wesen, Tricks der Parallel-Importeure;  
    2. Rechtsprechung zum Parallel-Import;
    3. Entscheidung des Arbitragegerichts der Stadt Moskau in der Sache Nr. A40-159212/17-122-1403  und Position des Obersten Arbitragegerichts.
    4. Verordnung Nr. 8-P des Verfassungsgerichts: grundlegende Thesen und Argumente;
    5. Rechtliche Folgen der Verordnung des Verfassungsgerichts für die Rechtsprechung.

    Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung in Russischer Sprache sein wird.


    Adresse

    German Centre Moscow
    Prospekt Andropova 18, Building 6
    Moskau