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    Gerichts- und Schiedsverfahren in der Türkei

    Offene Forderungen stellen auch im Geschäftsverkehr mit türkischen Parteien ein großes Ärgernis dar. Unsere türkischen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, ihre Forderungen in der Türkei beizutreiben und notfalls auch im Klageweg vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten erfolgreich durchzusetzen.

    Anspruchsgegnerin ermitteln, Forderung einklagen und vollstrecken
    Ausgangspunkt der Forderungsbeitreibung ist es, die richtige Schuldnerin zu ermitteln und die Forderung konkret zu beziffern. Wir nehmen anschließend vor Ort Verhandlungen mit der Schuldnerin auf oder arbeiten über unser Netzwerk auch mit Inkasso-Unternehmen zusammen. Häufig lässt sich die Forderung bereits auf diesem Weg realisieren. Ist darüber hinaus erforderlich den Rechtsweg zu beschreiten, führen wir die Verfahren vor den Gerichten und begleiten Sie bei der Zwangsvollstreckung.

    Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

    • Ermittlung der Forderungen
    • Verhandlungen mit türkischen Geschäftskontakten
    • Prozesse vor staatlichen Gerichten
    • Schiedsverfahren in der Türkei

      Schiedsverfahren in der Türkei: Seit Ratifikation des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von 1958 (in der Türkei seit 1991 in Kraft) ist die Vollstreckung ausländischer (internationaler) Schiedssprüche in der Türkei möglich. Schiedsverfahren können für Unternehmen eine interessante Alternative zu den Verfahren vor staatlichen Gerichten sein. Deshalb prüfen wir frühzeitig im Rahmen der Vertragsgestaltung, ob es vorteilhaft für Sie ist, eine Schiedsklausel in Ihren Vertrag aufzunehmen. Schiedsverfahren bieten z.B. den Vorteil, dass sich die Vertragsparteien auf ein Schiedsgericht verständigen können. Weitere Kriterien wie Kosten, Größe und Dauer des Verfahrens sowie die (Nicht-)Öffentlichkeit von mündlichen Verhandlungen sollten bei der Entscheidung Schiedsverfahren/Verfahren vor den staatlichen Gerichten miteinfließen.