Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO ) sind Notar Klaus Beine, mit Amtssitz in Frankfurt am Main, Notar Dr. Thomas Puffe, Notar Robin Maletz und Notarin Dr. Eva Kreibohm, jeweils mit Amtssitz in Berlin. Jeder der Vorgenannten ist für den von ihm/ihr jeweils zu verantwortenden Bereich alleiniger Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an den/die jeweils verantwortlichen Notare oder an unseren gemeinsamen Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar wie folgt:
Frankfurt am Main
Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main
Tel. 069 756095-0
Verantwortlicher:
Notar Klaus Beine
klaus.beine@advant-beiten.com
Berlin
Lützowplatz 10, 10785 Berlin
Tel. 030 26471-0
Verantwortlicher:
Notar Dr. Thomas Puffe
thomas.puffe@advant-beiten.com
Notar Robin Maletz
robin.maletz@advant-beiten.com
Notarin Dr. Eva Kreibohm
eva.kreibohm@advant-beiten.com
Datenschutzbeauftragter:
Rechtsanwalt
Mathias Zimmer-Goertz
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Cecilienallee 7
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 518989-144
Mathias.Zimmer-Goertz@advant-beiten.com
Der Notar verarbeitet personenbezogene Daten, die er von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragten Dritten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhält, wie z.B.
Außerdem verarbeitet der Notar Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Seine/Ihre Amtstätigkeit erfolgt in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend der Amtspflichten durchzuführen, also etwa zur Erstellung von Urkundsentwürfen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Urkundsgeschäften oder zur Durchführung von Beratungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für den Notar geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nichtbereitstellung der vom Notar oder von der Notarin bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass er die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnen müsste.
Der Notar unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle Mitarbeiter des Notars oder der Notarin und sonst von ihm Beauftragte.
Der Notar darf Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit er/sie dazu im Einzelfall verpflichtet ist, z. B. aufgrund von Mitteilungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grundbuchamt, Handels- oder Vereinsregister, Zentrales Testamentsregister, Vorsorgeregister, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht ist der Notar unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder seine Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet, die wiederum einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn der Notar hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet ist oder Sie die Weitergabe beantragt haben.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.
Der Notar verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen seiner/ihrer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Nach § 50 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) gelten für die Aufbewahrung von ab dem 1. Januar 2022 erstellten notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:
Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern der Notar nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist.
Sie haben das Recht:
Stand: November 2023