Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sank die Zahl der Regelinsolvenzen im Juli 2020 im Vergleich zum Juli 2019 um fast 30 Prozent. Grund hierfür dürfte die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 sein. Die Aussetzung der Antragspflicht führt zu Zombie-Unternehmen, die faktisch insolvenzreif sind und hohe Schäden für Gläubiger verursachen können. Zu den Geschädigten gehören nicht nur Lieferanten und Vermieter, sondern auch Arbeitnehmer und Kunden.
Die Bundesregierung sollte von der Möglichkeit absehen, die Aussetzung der Antragsfrist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Die Antragsfrist sollte jedenfalls nicht für solche Unternehmen verlängert werden, die zahlungsunfähig sind. Beim Insolvenzgrund der Überschuldung mag man großzügiger sein. Stattdessen wäre es zu begrüßen, wenn die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung des europäischen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens schnellstmöglich liefert.