Ihre
Suche

    06.12.2020

    Vertrauensschaden ist zu ersetzen


    „In der Regel haftet ein Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung auf vollen Schadensersatz nur gegenüber sogenannten Neugläubigern, also Gläubigern, die ein Geschäft mit der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife abgeschlossen haben. Sogenannte Altgläubiger, die ein Geschäft mit der Gesellschaft bereits vor Eintritt der Insolvenzreife abgeschlossen haben, können dagegen bei einem Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht nur den sogenannten Quotenschaden ersetzt verlangen, welcher in der durch die Insolvenzverschleppung bedingten Masse- und Quotenverminderung besteht. Die Darlegung und der Nachweis eines solchen Quotenschadens gestalten sich in der Praxis häufig sehr schwierig, weshalb Altgläubiger aus wirtschaftlichen Überlegungen meist auf eine Geltendmachung von dahingehenden Schadenersatzansprüchen verzichten. Dies könnte sich nun ändern. Ein neues Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 09.09.2020 – 6 U 109/19) macht Altgläubigern nun zumindest bei bestimmten Schadenspositionen Hoffnung und zeigt auf der anderen Seite erhöhte Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei Insolvenzkonstellationen auf.“

     

    Den kompletten Beitrag können Sie im DisputeResolution Magazin, Ausgabe 04/2020, nachlesen.

     

    D&O-Versicherung und Arbeitnehmerhaftung: LAG Köln kippt die Haftungsprivilegierung
    Worum geht es?  Ein leitender Angestellter (Head of Global Treasury) wurde…
    Weiterlesen
    Weiterentwicklung der ICC-Schiedsgerichtsordnung
    Am 1. Juni 2026 ist die überarbeitete ICC-Schiedsgerichtsordnung in Kraft…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät bei Verkauf des vormaligen "Schlaraffia"- Headquarters an die BOGESTRA
    Frankfurt, 12. Oktober 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Videoverhandlung nach § 128a ZPO im internationalen Kontext: Anhörung und Vernehmung im Ausland zwischen Effizienz und Souveränität
    § 128a ZPO eröffnet weitreichende Möglichkeiten, Parteien und andere…
    Weiterlesen
    Videoverhandlung nach § 128a ZPO: Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen
    § 128a ZPO, der über Jahre hinweg ein kaum genutztes Instrument blieb, hat sich…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten begleitet Verkauf des ehemaligen Werksgeländes der Aquinos Bedding Germany GmbH an Handtmann
    Frankfurt, 1. September 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB – Aktuelle Rechtslage
    Die Frage, ob einem Franchisenehmer nach Beendigung des Franchisevertrags ein…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten und ADVANT Nctm beraten JLL Partners beim Erwerb von Life Couriers
    Berlin/Mailand, 19. August 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten stärkt Konfliktlösungspraxis und deutsch-türkisches Beratungsgeschäft mit Dr. Gökçe Uzar Schüller als Equity Partnerin
    Frankfurt, 18. August 2026 – ADVANT Beiten baut ihre internationale…
    Weiterlesen