Heute ist das sogenannte "Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz" (VRUG) in Kraft getreten [BGBl. 2023 I Nr. 272 vom 12.10.2023]. Kernstück ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Verbände können von jetzt an Abhilfeklagen erheben. Wir berichteten bereits über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in unserem Blog. Das Gesetz bringt einige Neuerungen für Verbraucher mit sich. Von diesen haben wir in unserem Blogbeitrag im Juli berichtet [Die neue Verbandsklage – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz im Bundestag verabschiedet | Advant Beiten (advant-beiten.com)].
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die neue Verbandsklage kann in den kommenden Jahren die Gerichte maßgeblich entlasten. Zudem können Verbraucher dadurch ihre Ansprüche leichter durchsetzen. Ob Verbände und Verbraucher die Verbandsklage als neue Rechtsschutzmöglichkeit annehmen werden, wird sich im Laufe der nächsten Jahre zeigen. Die Entlastung der Gerichte ist grundsätzlich zu befürworten.