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    01.10.2020

    „Umwandlungsverbot“ für Mietwohnungen ist vom Tisch


    Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist aus dem Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen worden. Das bedeutet aus unserer Sicht: Die Politik hat erkannt, dass es im Baugesetzbuch bereits ausreichende Regelungsmöglichkeiten gibt, um ein Gleichgewicht zwischen Eigentums- und Mietwohnungen herzustellen. Das Mietrecht hat ohnehin starke soziale Komponenten, auch im Fall der Umwandlung in Eigentumswohnungen – bis zu zehn Jahre beträgt der Kündigungsschutz, und selbst nach dieser Frist muss ein Vermieter Eigenbedarf nachweisen können.

     

    Es kann somit weiterhin nicht grundsätzlich verboten werden, aus Mietwohnungen Eigentum zu machen – der strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung ist jetzt aus dem Entwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes zur BauGB-Novelle gestrichen worden. In der Bundesregierung war das „Umwandlungsverbot" umstritten, welches nach einem § 250 Baugesetzbuch (BauGB) für alle Städte und Regionen in Deutschland verbindlich geworden wäre, in denen von einem „angespannten“ Wohnungsmarkt ausgegangen wird. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern hätten künftig eine Genehmigung gebraucht, um Wohnungen einzeln verkaufen zu können.

     

    Das Bundesbauministerium hatte den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) erst im Juni 2020 vorgelegt. Die darin geplanten restriktiven Regeln sollten für zunächst fünf Jahre gelten. Sie wurden nicht nur in der Immobilienbranche, etwa auch vom Wirtschaftsrat und dem ZIA, in denen BEITEN BURKHARDT engagiert ist, kritisiert. Begründete Einwände kamen auch aus der Politik und von Wissenschaftlern.

     

    In Hessen ist eine entsprechende Verordnung seit 1. Juni 2020 in Kraft. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hinsichtlich der Verordnung und des Genehmigungsvorbehalts – und gerade auch zu Länderregelungen – Beratungsbedarf haben.

     

    Klaus Beine

     

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