Ihre
Suche

    01.10.2020

    „Umwandlungsverbot“ für Mietwohnungen ist vom Tisch


    Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist aus dem Entwurf für ein Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen worden. Das bedeutet aus unserer Sicht: Die Politik hat erkannt, dass es im Baugesetzbuch bereits ausreichende Regelungsmöglichkeiten gibt, um ein Gleichgewicht zwischen Eigentums- und Mietwohnungen herzustellen. Das Mietrecht hat ohnehin starke soziale Komponenten, auch im Fall der Umwandlung in Eigentumswohnungen – bis zu zehn Jahre beträgt der Kündigungsschutz, und selbst nach dieser Frist muss ein Vermieter Eigenbedarf nachweisen können.

     

    Es kann somit weiterhin nicht grundsätzlich verboten werden, aus Mietwohnungen Eigentum zu machen – der strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung ist jetzt aus dem Entwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes zur BauGB-Novelle gestrichen worden. In der Bundesregierung war das „Umwandlungsverbot" umstritten, welches nach einem § 250 Baugesetzbuch (BauGB) für alle Städte und Regionen in Deutschland verbindlich geworden wäre, in denen von einem „angespannten“ Wohnungsmarkt ausgegangen wird. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern hätten künftig eine Genehmigung gebraucht, um Wohnungen einzeln verkaufen zu können.

     

    Das Bundesbauministerium hatte den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) erst im Juni 2020 vorgelegt. Die darin geplanten restriktiven Regeln sollten für zunächst fünf Jahre gelten. Sie wurden nicht nur in der Immobilienbranche, etwa auch vom Wirtschaftsrat und dem ZIA, in denen BEITEN BURKHARDT engagiert ist, kritisiert. Begründete Einwände kamen auch aus der Politik und von Wissenschaftlern.

     

    In Hessen ist eine entsprechende Verordnung seit 1. Juni 2020 in Kraft. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hinsichtlich der Verordnung und des Genehmigungsvorbehalts – und gerade auch zu Länderregelungen – Beratungsbedarf haben.

     

    Klaus Beine

     

    Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung einer Wohnung: Der BGH setzt klare Grenzen
    In der Praxis der Immobilienverwaltung ist es weit verbreitet:…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    Vergesellschaftungsgesetz Berlin: Risiken und Perspektiven für Unternehmen
    Das Vergesellschaftungsgesetz der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen"…
    Weiterlesen
    Gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Grundstückskürzung
    BFH konkretisiert Abgrenzungskriterien Den ausführlichen Beitrag, der im NWB…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Berlin, 5. Januar 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät ProMach beim Erwerb der DFT Technology GmbH
    Düsseldorf, 8. Dezember 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten begleitet die Gesellschafter der Büter Group beim Verkauf des Familienunternehmens an NPM Capital
    Düsseldorf, 27. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Zoot Sports bei der Übernahme der Tailwind Brands GmbH
    München, 24. November 2025 – ADVANT Beiten hat Zoot Sports mit Sitz in Carlsbad…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten wählt insgesamt 16 neue Partner, darunter sechs Local Partner und ein Equity Partner
    Frankfurt, 17. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen