„Das deutsche Recht ist bereits heute schiedsfreundlich, aber Gutes kann immer noch besser werden.“ Mit diesen Worten kommentiert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann die ersten Eckpunkte zur Modifizierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Diese Eckpunkte [Eckpunkte_Schiedsverfahrensrecht.pdf (bmj.de)] beinhalten einige Neuerungen, welche sowohl den Schiedsstandort Deutschland als auch den Gerichtsstandort Deutschland für staatliche Verfahren attraktiver und wettbewerbsfähiger machen sollen:
Neben diesen Vorhaben sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl die Beschleunigung von Verfahren als auch die Vollziehung von Entscheidungen beschleunigen sollen. Insbesondere schiedsgerichtliche Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz sollen einfacher vollzogen werden können. Dies sogar dann, wenn der Schiedsort im Ausland liegt.
Das Bundesministerium für Justiz gibt zudem einen Ausblick darauf, an welchen weiteren Vorhaben in nächster Zeit gearbeitet wird. Die entsprechenden Schlagwörter sind dabei Eilschiedsrichter, Sondervoten, die Konzentration von Zuständigkeiten über Ländergrenzen hinaus und die Zuordnung von unterstützenden Handlungen der staatlichen Gerichte zu den Oberlandesgerichten.
Nachdem die letzte Reform des Schiedsverfahrensrechts inzwischen 25 Jahre zurückliegt, ist das Vorhaben ohne Weiteres zu unterstützen. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, welche Vorschläge des BMJ es in den Referentenentwurf schaffen werden. Wie die Erfahrung mit der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit lehrt, dürfte die vorgeschlagene opt-in Regelung für die Veröffentlichung von Schiedssprüchen kaum das erhoffte Ziel erreichen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.