Schon seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher und Anträge an Vollstreckungsgerichte elektronisch zu übermitteln. Die vollstreckbare Ausfertigung, die die Grundlage für die Vollstreckung ist, wird jedoch weiterhin ausschließlich in Papierform erteilt und muss grundsätzlich in Papierform vorgelegt werden. Dies hat die Anzahl der hybriden Aufträge und Anträge bei den Vollstreckungsorganen stark erhöht. Diese Aufträge und Anträge richtig und vollständig zuzuordnen, kostet viel Zeit und schließt nicht aus, dass Unterlagen verloren gehen. Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu entschlossen, die Anzahl dieser hybriden Aufträge und Anträge zu verringern. Am 19. September 2023 hat es hierzu den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vorgestellt [BMJ - Aktuelle Gesetzgebungsverfahren - Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung]. Im Zeitalter der Digitalisierung und Nachhaltigkeit ist der Vorschlag uneingeschränkt zu begrüßen.
Nach dem Referentenentwurf sollen u.a. folgende Vorschläge umgesetzt werden:
Zudem kündigt das Bundesministerium der Justiz an, dass bestimmte professionelle Antragssteller verpflichtet werden sollen, Zwangsvollstreckungsformulare als XJustiz-Datensatz (statt wie bisher im PDF-Format) einzusenden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gerichte diese Formulare möglichst effektiv elektronisch weiterverarbeiten können, um Durchsuchungsanordnungen und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu erlassen. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass Gerichte, die bereits elektronische Akten führen, häufig PDF-Beschlussentwürfe nicht weiter elektronisch bearbeiten können. Da ab dem 1. Januar 2026 alle Akten der Justiz elektronisch geführt werden sollen, soll mit XJustiz-Datensätze die Justiz effizienter werden.
Der Referentenentwurf ist zu befürworten. Die ausgerufenen Ziele, Nachhaltigkeit zu steigern, Zeit und Aufwand zu sparen sowie eine effektive Digitalisierung voranzutreiben, werden erreicht werden. Wann und wie die Regelungen tatsächlich umgesetzt werden, wird jedoch noch zu sehen sein.