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    07.04.2021

    Newsletter Start-up / Venture Capital, April 2021


    Liebe Leserinnen und Leser,

     

    positive Nachrichten von uns: Allen Wellen zum Trotz reiht sich eine spektakuläre Finanzierungsrunde an die nächste und unser Gründerstandort gedeiht prächtig – sogar wenn der Suez Kanal ein paar Tage zu ist.

     

    Nächste positive Nachricht: Am 19. März 2021 durften wir den 8. Geburtstag des Werk 1 mitfeiern. Wer das Münchner Hochleistungszentrum für Start-ups noch nicht kennt: hier der Link. Wir sind seit 2019 Partner des Werk 1 und wünschen diesem genialen Projekt nochmal alles Gute zum Geburtstag.

     

    Auch unsere Workshop-Reihe ist wieder angerollt. Leider finden die Workshops am 13., 15., 20. und 22. April zunächst weiterhin noch virtuell statt, der Vorteil ist aber, dass wir viel mehr „Platz“ als sonst haben. Meldet Euch also gerne noch an.


    In diesem Newsletter haben wir die folgenden Beiträge für Euch:

     

    • Das neue Kartellrecht: Was ist drin für Start-ups und VC? (Christoph Heinrich, Cathleen Laitenberger)
    • EU First – Venture Capital Fonds, Start-ups und die Investitionskontrolle (Dr. Patrick Alois Hübner, Dr. Christian von Wistinghausen)
    • Gibt es bald eine neue Rechtsform für Gesellschaften im Verantwortungseigentum (Tassilo Klesen)
    • SPAC-Fieber 2021: Empfehlungen für Early-Stage Start-ups (Dr. Mario Weichel)
    • Brexit: Folgen für Übermittlungen personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich (Katharina Mayerbacher)
    • Update 2021 – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen für Start-ups im Überblick (Dr. Michaela Felisiak, Dr. Erik Schmid)
    • Neue EU-Verordnungen zu Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) (Dr. Christoph Schmitt, Joel F. Schaaf)
    • Die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Crowdfunding (Christoph Daniel, CrowdDesk)

     

    Viel Spaß beim Lesen!

     

    Wir freuen uns wie immer über Euren Input und Eure Anregungen.

     

    Bis bald

     

    Euer BEITEN BURKHARDT Start-up / Venture Capital Team

     

    Der gesamte Newsletter ist hier abrufbar.