Am 22. April 2020 ist das Föderale Gesetz Nr. 121-FG verabschiedet worden, welches eine Reihe von Erleichterungen in Bezug auf die Gewinnsteuer einführt.
Seit April 2020 erhalten russische Unternehmen die Möglichkeit, Gewinnsteuervorschusszahlungen zu reduzieren – ihnen wird das Recht gewährt, bis Ende 2020 auf Vorschusszahlungen ausgehend vom faktischen Gewinn überzugehen.