„Lässt man die Auswirkungen der Corona-Krise einmal außer Betracht, haben sich die Zukunftsaussichten für zahlreiche Stiftungen mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 verbessert.
Insbesondere die Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51-68 AO) sind allesamt zu begrüßen. Insbesondere zu erwähnen sind:
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