Ihre
Suche

    27.09.2023

    Indexmietverträge, Vorsicht ist geboten!


    Im zurückliegenden Jahr sind aufgrund der hohen Inflation Indexmietverträge in den öffentlichen Fokus gerückt, die vor allem bei Gewerbe-Vermietungen, aber zunehmend auch im Wohnbereich eine wichtige Rolle spielen. In diesem Beitrag soll es um Gewerbe-Mietverträge gehen.

    Indexmietverträge sind entgegen mancher populistischer Betrachtung transparent und – wenn die Verträge klar verhandelte Regelungen enthalten – daher fair und flexibel.

     

    In den zurückliegenden gab es ausschließlich nur eine Richtung: indexbasierte Steigerungen. Vermieter und Mieter von Gewerbeflächen mit Indexmietverträgen sollten gerade in der jetzigen Zeit besonders achtsam sein. Alle Mietverträge mit Wertsicherungs- bzw. Preisklausel müssen eine Anpassung nach „oben“ und nach „unten“ vorsehen.

     

    Die Unwirksamkeit einer Indexmietklausel ist dabei nicht nur bei unangemessener Benachteiligung gegeben, also etwa wenn nur die Möglichkeit einer Erhöhung vorgesehen ist. Die Wirksamkeit einer Indexmietklausel ist auch an das Erfordernis der Langfristigkeit des Vertrages geknüpft. Das heißt, Vermieter müssen für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung oder auf ein Sonderkündigungsrecht verzichten bzw. Mieter müssen das Recht haben, die Vertragsdauer auf mindestens zehn Jahre zu erhöhen. Andersfalls ist die Indexmietklausel nach Preisklauselgesetz unwirksam.

     

    Die Indexierung muss nicht zwingend zu 100 Prozent und jedes Jahr erfolgen, sondern kann teilweise und in bestimmten Zeitintervallen angepasst werden, je nach vereinbartem Index und verhandelter Regelung im Mietvertrag. Gute Vertragsgestaltung ist die Grundlage für die Vermeidung von Streitigkeiten.

     

    Bei Forward-Verträgen sieht man immer häufiger, dass die Indexierung ab der Unterzeichnung des Mietvertrags gelten soll, also weit vor Mietbeginn. Es besteht damit das Risiko für Mieter und Vermieter: Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann eine Diskrepanz zwischen der Vertragsmiete und der aktuellen Marktmiete entstehen, denn der Blick in die Glaskugel ist bekanntermaßen schwierig. Um dies zu vermeiden, kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass die zu zahlende Miete zum Mietbeginn der aktuellen Marktmiete entsprechen soll. Hierbei kann die Marktmiete durch einen Sachverständigen oder durch den Mittelwert der Bewertungen mehrerer Maklerhäuser festgelegt werden. Zugegeben, das macht es den Finanzierern nicht einfach, wenn sie diesen Weg überhaupt mitgehen.

     

    Ein letzter kurzer Blick auf das Thema Wohnen und Indexklauseln: Die Politik sieht solche Verträge in Zeiten hoher Inflation als problematisch an. Ob es einmal gesetzliche Regelungen und damit einhergehend eine Kappungsgrenze geben wird, um Folgen hoher Inflation abzumildern, ist noch nicht absehbar. Doch die Debatte läuft.

     

    Klaus Beine

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

    Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung einer Wohnung: Der BGH setzt klare Grenzen
    In der Praxis der Immobilienverwaltung ist es weit verbreitet:…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    Vergesellschaftungsgesetz Berlin: Risiken und Perspektiven für Unternehmen
    Das Vergesellschaftungsgesetz der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen"…
    Weiterlesen
    Gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Grundstückskürzung
    BFH konkretisiert Abgrenzungskriterien Den ausführlichen Beitrag, der im NWB…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät den Elisabeth Vinzenz Verbund beim Erwerb des Martha-Maria Krankenhauses Halle-Dölau
    Berlin, 5. Januar 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät ProMach beim Erwerb der DFT Technology GmbH
    Düsseldorf, 8. Dezember 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten begleitet die Gesellschafter der Büter Group beim Verkauf des Familienunternehmens an NPM Capital
    Düsseldorf, 27. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Zoot Sports bei der Übernahme der Tailwind Brands GmbH
    München, 24. November 2025 – ADVANT Beiten hat Zoot Sports mit Sitz in Carlsbad…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten wählt insgesamt 16 neue Partner, darunter sechs Local Partner und ein Equity Partner
    Frankfurt, 17. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen