Unser Brüsseler Experte Gábor Báthory hat gemeinsam mit Lajos Wallacher (selbständiger Rechtsanwalt) und Viktor Luszcz (Danubia Legal) SPAR Magyarország erfolgreich in einem bedeutenden binnenmarktrechtlichen Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. Im Verfahren C-557/23 entschied der Gerichtshof, dass die ungarische Regierung, welche Einzelhändler verpflichtete, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu festgelegten Preisen und in vorgegebenen Mengen zu verkaufen, gegen das Unionsrecht verstößt. Diese Entscheidung stärkt den freien Wettbewerb und das Recht der Händler, ihre Preise und Mengen wirtschaftlich selbst zu bestimmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union.