Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund einer voraussichtlich zum 1. August 2021 wirksam werdenden Gesetzesänderung des Geldwäschegesetzes wird beim Transparenzregister die Mitteilungsfiktion wegfallen. Damit werden künftig grundsätzlich alle Gesellschaften mit Sitz in Deutschland ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden müssen.
Damit Sie sich einen Überblick über die auf Sie zukommenden Pflichten und zu beachtenden Fristen verschaffen können, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie nachfolgend zusammengestellt.
Der Newsletter steht Ihnen hier sowie im Downloadbereich als pdf zur Verfügung.
Ihre BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH