Liebe Leserin, lieber Leser,
kurz vor Ende des vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber lange erwartete Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Angekündigt waren die Veränderungen bereits im Koalitionsvertrag vom März 2018, woraufhin aber lange nichts geschah. Auf Drängen des Bundesrats sind die Reformvorschläge spät noch in das Gesetzgebungsverfahren für das
Jahressteuergesetz 2020 eingebracht worden und mit diesem in Kraft getreten. Dieser Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über die zentralen Änderungen, welche sich vor allem für die Fördertätigkeit und Kooperationen von steuerbegünstigten Körperschaften ergeben, sowie über die Anreize für ehrenamtlich Engagierte und Spender, welche die Neuregelungen ebenfalls vorsehen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.