Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU)
2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – „RiG“) beschlossen.
Das RiG dient der Umsetzung des sog. EU-Bankenpaketes und soll bis Ende 2020 in Kraft treten. Das EU-Bankenpaket besteht
insbesondere aus Änderungen folgender europäischer Rechtsakte: Capital Requirements Regulation (in der neuen Fassung
„CRR II“1), Capital Requirements Directive (in der neuen Fassung „CRD V“2), Bank Recovery and Resolution Directive („BRRD“3),
und Single Resolution Mechanism Regulation („SRMR“4).
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