Moskau, den 9. April 2019 – Am 4. April 2019 fand im German Centre in Moskau ein Business-Frühstück zum Thema "Rechtsauffassung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation zum Abschluss von Immobiliengeschäften" (Überblick über die Verordnung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 49 "Über einige Fragen zur Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation über den Abschluss und die Auslegung eines Vertrages") vom 25.12.2018 statt, bei dem Kamil Karibov und Ekaterina Sidenko (beide BEITEN BURKHARDT Moskau) vor mehr als 40 Teilnehmern referierten.
Die Referenten erörterten folgende aktuelle Themen:
1. Abschluss eines registrierungspflichtigen Mietvertrags
2. Vorvertrag über den Immobilienkauf
3. Zusicherung von Umständen
4. Vertragsauslegung: Auslegungsregel Contra Proferentem: was ist bei der Vertragsvorbereitung zu berücksichtigen?
Am Ende der Veranstaltung gab es eine lebhafte Diskussion, bei der die Referenten die Fragen der Zuhörer beantworteten.