Berlin, 12. Januar 2021 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat den baden-württembergischen Projektierer für Windparks Natenco erfolgreich bei der Ausräumung von Planungshindernissen für einen Windpark im Saarland vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis vertreten. Der Normenkontrollantrag gegen einen die Windkrafterzeugung stark einschränkenden Flächennutzungsplan war vor dem OVG erfolgreich, die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. Damit ist der Weg für die neuen Genehmigungsanträge frei.
Flächennutzungspläne haben unter bestimmten Voraussetzungen bei der Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung eine ähnliche Rechtswirkung wie Bebauungspläne. Nach Auffassung der Gerichte hat der von BEITEN BURKHARDT angegriffene Flächennutzungsplan jedoch Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen, bei denen sich im späteren Genehmigungsverfahren klar erkennbar herausstellte, dass diese faktisch wegen schutzwürdiger Vogelpopulationen nicht für die Windenergienutzung in Betracht kommen. Andere Flächen, die hingegen geeignet gewesen wären, wurden dadurch ausgeschlossen. Somit blieb kein „substantieller Raum“ mehr für die Windenergienutzung, was das Oberverwaltungsgericht
– nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht – moniert und in Folge dessen den Flächennutzungsplan für nichtig erklärt hat.
Die Natenco Windkraftanlagen GmbH als Projektierer des Windparks hat nun die Möglichkeit, erneut die Errichtung der Windenergieanlagen zu beantragen.
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