München, 15. Oktober 2020 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat das Automobil-Unternehmen Borgward Group GmbH vor dem OLG München erfolgreich im Markenrechtsstreit gegen den französischen Autobauer Renault vertreten. Das erstinstanzliche Urteil war noch gegen Borgward ausgefallen. Die Bremer Traditionsmarke, inzwischen mit Deutschlandsitz in Stuttgart, ist mit neuen Eigentümern aus China in den vergangenen Jahren wieder an den Markt gegangen, um damit an die große Historie der Nachkriegszeit anzuknüpfen.
Im Kern ging es um das Logo der Marke Borgward, die Borgward-Raute. Das OLG München (29. Zivilsenat) hat nun entschieden, dass die seit Ende der 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts etablierte Borgward-Raute und der seit 1925 genutzte Renault-Diamant keine Gemeinsamkeiten haben. Die Vorinstanz, das Landgericht München I (die für Marken- und Kennzeichenrecht zuständige 33. Zivilkammer), hatte dem Kläger Renault noch Recht geben, eine Verwechslungsgefahr bejaht und den Franzosen Schadenersatz zugesprochen.
Das Renault-Logo sei, so das OLG, je nach Betrachtungsweise ein Sechseck oder eine unmögliche Figur. Die Raute sei bei Borgward nur im Innenrahmen des Logos zu finden. Das Renault-Logo sei ein Rahmen, das modernisierte Borgward-Logo hingegen ein Logo mit einer Innengestaltung, zudem werde es durch den Mittelstreifen mit dem Schriftzug Borgward geprägt. Deswegen läge keine Verwechslungsgefahr vor. Auch Ansprüche aus der angeblich bekannten Marke könne Renault nicht geltend machen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
BEITEN BURKHARDT: Dr. Christina Hackbarth (Federführung), Tanja Hogh Holub (beide Gewerblicher Rechtsschutz, München)
Gleiss Lutz: Dr. Stefan Völker und Marcel Pemsel
KONTAKT
Tel: +49-89-35065-1432
E-Mail: Christina.Hackbarth@bblaw.com