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    01.01.2021

    BEITEN BURKHARDT berät LBBW bei Übertragung einer komplexen bAV-Versorgungslandschaft auf einen Anbieter-Pensionsfonds

    Pressemitteilungen

    BEITEN BURKHARDT berät LBBW bei Übertragung einer komplexen bAV-Versorgungslandschaft auf einen Anbieter-Pensionsfonds

    Düsseldorf, 2. Januar 2021 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) im Zusammenhang mit der Übertragung von Verpflichtungen und Vermögen in der betrieblichen Altersversorgung auf einen Pensionsfonds rechtlich umfassend beraten. Die Transaktion erfolgte zum 31.12.2020 mit einem Transakti-onsvolumen in Höhe von EUR 2,2 Mrd.

     

    Das interdisziplinäre Team um die beiden federführenden Partner Christian Freiherr von Buddenbrock und Jörn Manhart setzte sich, neben dem Arbeitsrecht, aus Experten der Bereiche Steuern, Datenschutz und Aufsichtsrecht zusammen. Der Schwerpunkt der Bera-tung lag auf der vorbereitenden konzeptionellen Prüfung der arbeitsrechtlichen Machbarkeit sowie auf der Beratung beim Abschluss der Vertragswerke mit dem Pensionsfonds- und Administrationsanbieter.

     

    Berater LBBW:

    BEITEN BURKHARDT: Christian Freiherr von Buddenbrock, Jörn Manhart (beide Federfüh-rung, Arbeitsrecht und Aufsichtsrecht), Marcus Mische (Steuern), Susan Muhyaddin, Dr. Julia Meler (beide Arbeitsrecht, alle Düsseldorf), Susanne Klein (Datenschutzrecht) und Rainer Süßmann (Aufsichtsrecht, beide Frankfurt).