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    31.03.2020

    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Verträge


    In diesem Memo werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die häufigsten Verträge zwischen Unternehmen erörtert. Als "Leistender" wird dabei diejenige Partei bezeichnet, die die Hauptleistung erbringt (also die Kaufsache liefert, das Werk erbringt, die Räumlichkeiten vermietet), während als "Empfänger" diejenige Partei bezeichnet wird, die die Hauptleistung empfängt und die Vergütung zahlt.

     

    Nachfolgend werden zunächst die verschiedenen Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten (Schadensersatz, Rücktritt, Wegfall der Geschäftsgrundlage u.a.) allgemein erläutert; unter den Ziffern 2 ff. wird dann anhand von Beispielen verdeutlicht, welche Folgen sich hieraus für die einzelnen Vertragsarten (Kaufvertrag, Werkvertrag, Handelsvertretervertrag u.a.) ergeben.

     

    Welche Konsequenzen die Corona-Krise auf die Ansprüche und Pflichten der Vertragspartner hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, namentlich von den vereinbarten Vertragsklauseln. Dies führt dazu, dass der Ausgang eines eventuellen späteren Rechtsstreits oft schwer vorherzusehen ist. Die nachfolgenden Erläuterungen ermöglichen aber immerhin eine Einschätzung, ob die eigene Rechtsposition stark oder eher schwach ist und wie man sich verhalten sollte, um diese Position zu verbessern. Wer die Argumente kennt, die die eigene Vertragsposition stärken, kann sie nutzen, um zu einer vorteilhaften Einigung zu kommen, was meist günstiger ist als ein langjähriges Gerichtsverfahren.

     

    Herr Matthias W. Stecher

    Matthias.Stecher@bblaw.com

     

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