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Aufsichtsrat und Kapitalmarkt: Let's talk

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat die Kodexänderungen 2017 beschlossen. In der neuen Fassung nimmt das Regelwerk zur Kommunikation zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Kapitalmarkt Stellung.

Die zunehmende Internationalisierung des Aktionariats deutscher Aktiengesellschaften legt – im Gleichlauf mit angloamerikanischen Gepflogenheiten – eine aktivere Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden im Dialog mit Kapitalmarkt und Investoren nahe. So sind Gespräche mit Investoren auch in Deutschland inzwischen gelebte Praxis. Die aktienrechtliche Zulässigkeit von solchen Investorenkontakten wird kontrovers diskutiert. Das Meinungsspektrum reicht von einer grundsätzlichen „Kontaktsperre“ des Vorsitzenden bis hin zu einer umfassenden Kommunikationsermächtigung. Teilweise werden Änderungen im Aktiengesetz verlangt, um so das dualistische deutsche Verwaltungssystem für internationale Anforderungen zu ertüchtigen.

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