Rechtsgebiete


Öffentliches Recht

ADVANT Beiten wird als „Führende Kanzlei“ im Öffentlichen Recht ausgezeichnet.

(The Legal 500 Deutschland 2024)

Unser Team aus spezialisierten Anwält:innen, darunter Fachanwält:innen für Verwaltungsrecht und ehemalige Angehörige der öffentlichen Verwaltung, versteht sich als Dienstleister im öffentlichen Sektor - sowohl für Behörden und öffentliche Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als auch für private Unternehmen im Umgang mit der öffentlichen Hand.

Wir bearbeiten Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und der Regulierung, einschließlich öffentlich-rechtlicher Grundsatzthemen, oft in interdisziplinären Teams mit Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrechtler:innen.

In den Tätigkeitsfeldern unserer Mandant:innen verfolgen und begleiten wir aktiv Gesetzgebungsvorhaben und Rechtsentwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene.

Im Überblick:

  • Strukturierung von Privatisierungsprojekten, Auswahl von Vertragspartnern für PPP/ÖPP-Projekte, insbesondere an der Schnittstelle zu Vergabe- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, Begleitung der Vertragsdurchführung (Vertragsfolgenmanagement)
  • Beratung zu Verwaltungsorganisation, Beamten-, Finanz- und Haushaltsrecht sowie zu Abgaben (Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben)
  • Ausgestaltung und Notifizierung von EU-Beihilfen, Beantragung oder Vertretung bei der Rückforderung von Subventionen
  • Beschaffung erforderlicher Genehmigungen, Konzessionen und Erlaubnisse, auch grenzüberschreitend
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren, gegenüber Aufsichts- und Regulierungsbehörden, in Schiedsverfahren sowie vor europäischen und deutschen Gerichten, einschließlich außerordentlicher Rechtsbehelfe (z. B. Verfassungsbeschwerde)
  • Verfolgung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (z. B. Anspruch aus Amtshaftung)
     

Ihre planungs- und baurechtlichen Fragestellungen beantworten wir mit unserem Team von Expert:innen. Wir begleiten dabei sowohl Bund, Länder und Kommunen, private Investor:innen und Bauträger, Bauherr:innen und Architekt:innen als auch Banken und Fondsgesellschaften in allen Phasen ihrer Vorhaben.

Hierzu gehören die Beratung im Rahmen der Standortauswahl und Bewertung der bau- und planungsrechtlichen Situation im Hinblick auf das Entwicklungspotenzial und die Voraussetzungen einer Nutzung bzw. Bebauung. Darüber hinaus auch die Verhandlung der notwendigen Vereinbarungen (z. B. Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge), die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Baurecht.

Die Betreuung und Begleitung von Infrastrukturprojekten, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Erneuerbare Energien gehören ebenfalls zum Beratungsspektrum. Auch Käufer:innen und Verkäufer:innen, Investor:innen, Eigentümer:innen, Betriebsinhaber:innen sowie Betreiber:innen von Anlagen werden von uns seit vielen Jahren, vor allem in umweltrechtlichen Fragen beraten. Die enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie weiteren Beteiligten (wie Umweltgutachter:innen, technischen und wirtschaftlichen Berater:innen sowie Architekt:innen und Projektsteuerer:innen) ermöglichen wirtschaftliche und pragmatische Lösungen.

Zu unserer besonderen Expertise zählen außerdem agrarspezifische Fragen des Energiewirtschaftsrechts, des Bau- und Planungsrechts und des Lebensmittelrechts.