Rechtsgebiete


Energiewirtschaftsrecht

„Advant Beiten konnte selbstständig ohne Steuerung durch den Mandanten ein rundes Arbeitsergebnis mit hoher Qualität abliefern.“

(Legal 500 Deutschland 2024)

Das Energierechtsteam von ADVANT Beiten steht Ihnen bei den großen Herausforderungen des komplexen Marktes zur Seite. Mit uns erweitern Sie Ihr Team, weil wir unsere Beratungsleistungen im Kontext Ihrer Gesamtaufgabe sehen. Kern unseres Konzeptes ist die individuelle Betreuung unserer Mandanten durch feste Ansprechpartner:innen, die für eine effiziente und lösungsorientierte Beratung Sorge tragen.

Die Energiebranche ist seit Jahren im Wandel, und zu den Themen Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung sind neue geopolitische Herausforderungen hinzugekommen. Dies führt zu einer ständigen Veränderung der energierechtlichen Rahmenbedingungen. Die europäischen und nationalen Vorschriften und Anforderungen sowie die Entscheidungen der Regulierungsbehörden stellen alle Marktteilnehmer:innen immer wieder vor neue Hürden.

Die spezialisierten Rechtsanwält:innen des Energierechtsteams haben langjährige Branchenerfahrung. Für Sie klären wir die rechtlichen Fragen, verfassen Gutachten, erstellen und prüfen sämtliche für die Strom-, Gas- und Wärmewirtschaft relevanten Verträge. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung energiewirtschaftlicher Lösungen, auch auf neuen Wegen, und streiten für Sie vor (Schieds)Gerichten und mit Behörden.

Im Überblick:

  • Erzeugung und Speicherung
  • Netze und Infrastruktur
  • Vertrieb und Handel
  • Erneuerbare Energien
  • Offshore
  • Planung und Zulassung von Anlagen und Vorhaben
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Wärme und Kraft-Wärme-Kopplung
  • Transaktionen und Projekte
  • Prozessführung und Vertretung vor Behörden

Erzeugung und Speicherung

Wir beraten Sie, als Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, zu allen rechtlichen Belangen ihres unternehmerischen Handelns. Darüber hinaus sind ausgewiesene Experten:innen für das komplexe Thema Energiespeicherung Teil unseres Energierechtsteam, sodass wir Sie ebenfalls umfassend zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Strom-, Gas- und Wärmespeichern beraten.

  • Unterstützung in energie- und öffentlich-rechtlicher Hinsicht bei der Planung der Errichtung und des Betriebs von Energieerzeugungsanlagen
  • Entwicklung und Begleitung von sektorenübergreifenden Erzeugungs- und Versorgungskonzepten
  • Beratung von Stromspeicherkonzepten, wie beispielsweise Schwarm-Konzepten, insbesondere in energieregulatorischer Hinsicht und bei der Vermarktung von Regelenergie
  • Entwicklung von Finanzierungs- und Betreibermodellen
  • Beratung zu Fragen des Beihilfe- und öffentlichen Zuwendungsrechts
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Generalunternehmer-, Wartungs- und Betriebsführungsverträgen sowie Endkundenverträgen
  • Vertretung gegenüber Genehmigungsbehörden, Regulierungsbehörden und Netzbetreibern

Netze und Infrastruktur

Wir beraten und unterstützen Netzbetreiber zu allen netzregulatorischen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung, zu Anschluss- und Netzzugangsfragen, beim Netzausbau, jeweils unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit der Entgeltregulierung, sowie im Bereich der Netzentgeltregulierung selbst. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Industrieunternehmen als Infrastrukturbetreiber im regulierten Bereich. Dabei vertreten wir Netz- und Infrastrukturbetreiber nicht nur im gerichtlichen Verfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, sondern auch bereits im behördlichen Verwaltungsverfahren.

  • Beratung von Netzbetreibern aller Spannungs- und Druckstufen zu Fragen der Netzregulierung und der Netzentgeltregulierung
  • Planungsrechtliche und enteignungsrechtliche Beratung von Netzbetreibern aller Spannungs- und Druckstufen bei der Verstärkung und dem Ausbau des Netzes
  • Entwicklung und Begleitung von Compliance-Konzepten, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der entflechtungsrechtlichen Anforderungen
  • Beratung zu allen Fragen des Messstellenbetriebs (smart grids und smart metering)
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung der relevanten Netzverträge und Messstellenverträge
  • Beratung zu Fragen der Ermäßigung von Netzentgelten und netzgebundenen Umlagen bei stromintensiven Unternehmen und in besonderen Netzanschlusskonstellationen
  • Beratung der Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen und Kundenanlagen
  • Beratung und Prozessvertretung in Konzessionsverfahren

Vertrieb und Handel

Wir erstellen und prüfen alle erforderlichen Liefer- und Handelsverträge und führen für Sie Vertragsverhandlungen. Wir verfassen für Sie Stellungnahmen zur Auslegung von Verträgen sowie zur Wirksamkeit vertraglicher Regelungen und übernehmen die Vertretung  vor Zivilgerichten.

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Energiebeschaffungs- und Energielieferverträgen sowie Energiehandelsverträgen (unter anderem nach EFET, ISDA und DRV)
  • Beratung zu regulierungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Energiehandel (REMIT, EMIR und MiFID II)
  • Beratung zu Fragen der Stromvermarktung (z.B. Regelenergievermarktung, zuschaltbare und abschaltbare Lasten etc.) und zu Fragen des Bilanzkreismanagements
  • Unterstützung bei Fragen zum Emissionshandel und Emissionshandelssystem

Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet ESG.

Erneuerbare Energien

Wir beraten und vertreten sowohl Anlagenbetreiber:innen, Projektierer:innen, Investor:innen und Banken als auch Netzbetreiber bei der Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Dies umfasst unter anderen die Fragestellungen, die sich bei der finanziellen Förderung und der Vermarktung des erzeugten Stroms stellen, aber auch hinsichtlich der Eigenversorgung und der damit verbundenen Pflichten. 

  • Beratung zur finanziellen Förderung und der Einhaltung der entsprechenden Anforderungen
  • Beratung zu Fragen der Grünstromvermarktung (Herkunftsnachweise und Regionalnachweise) und KWK-Stromvermarktung
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Direktvermarktungsverträgen sowie allen projektbezogenen Verträgen
  • Begleitung von Ausschreibungsverfahren
  • Beratung zu integrierten Versorgungskonzepten, wie beispielsweise Mieter:innenstromkonzepten
  • Beratung zur Eigenversorgung, z. B. Prüfung und Gestaltung von Betreiber- und Betriebsführungsverträgen sowie Pachtverträgen

Offshore

Wir unterstützen Sie im Bereich Offshore bei allen Fragen zum Thema Erneuerbare Energien, wie z. B. bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Direktvermarktungsverträgen. 

  • Beratung und Vertretung in Kapazitätszuweisungsverfahren für Offshore-Windparks
  • Beratung bei allen Fragen des Netzanschlusses und damit verbundenen streitigen Auseinandersetzungen
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen zu Errichtung und Betrieb von Offshore-Windparks
  • Konsultation von Herstellern von Offshore-Netzanbindungssystemen bei Ausschreibungen und Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen mit Auftraggeber:innen, Konsort:innen, Subunternehmer:innen etc.

Planung und Zulassung von Anlagen und Vorhaben

Wir meistern mit Ihnen die Hindernisse bei der Zulassung Ihrer Vorhaben. Dafür begleiten wir Sie von der Raumordnung über die Einzelzulassung bis hin zu Realisierung und der dafür erforderlichen Wege- und Grundstücksrechte. Selbstverständlich setzen wir Ihr Recht auch vor den Verwaltungsgerichten durch, gegenüber Dritten oder den Zulassungsbehörden. 

  • Konsultation bei Planfeststellungen und Anlagenzulassungen vor den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie vor den Verwaltungsgerichten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Erörterungsterminen
  • Verhandlungen mit Behörden und Ministerien
  • Beratung in Fragen des Bergrechts
  • Übernahme von Rechtsstreitigkeiten vor allen Verwaltungsgerichten in Deutschland

Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet Öffentliches Recht.

Steuern, Abgaben und Umlagen

Wir beraten zu sämtlichen Fragen des Strom- und Energiesteuerrechts, des Konzessionsabgabenrechts und den anfallenden Umlagen bei Strom- und Gaslieferungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung zur Besonderen Ausgleichsregelung und die Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

  • Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um die Besondere Ausgleichsregelung: sowohl zur Antragstellung als auch im Verfahren gegenüber dem BAFA sowie bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln gegen abschlägige Entscheidungen des BAFA, ggf. bis zum Bundesverwaltungsgericht
  • Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen zum Strom- und Energiesteuerrecht, inklusive der Vertretung gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt
  • Beratung zu allen Umlagen bei der Strom- und Gasbelieferung (insbesondere § 19 StromNEV-Umlage, AbLaV-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, EEG-Umlage)
  • Beratung bei der Reduzierung der Belastungen und wirtschaftlichen Lösungen, beispielsweise Stromsteuerspitzenausgleich oder Eigenversorgung
  • Konzessionsabgabenberatung

Weitergehende Informationen finden Sie unter Steuerrecht

Wärme und Kraft-Wärme-Kopplung

Wir beraten sowohl Wärmelieferanten als auch -kund:innen und unterstützen sie nicht nur bei der vertraglichen Gestaltung der Wärmeversorgung, sondern auch bei der Klärung von Streitfällen.

  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Wärmelieferverträgen
  • Prozessvertretung in Streitigkeiten, z. B. zur Anwendung der AVBFernwärmeV, zur zulässigen Laufzeit von Fernwärmelieferverträgen und zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln
  • Beratung bei der Planung und Umsetzung von Contracting-Projekten
  • Beratung zu Fragen von Wärme- und Kältenetzen, insbesondere hinsichtlich des (Aus-)Baus solcher Netze und des Netzanschlusses
  • Begleitung von Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen

Transaktionen und Projekte

Wir beraten Sie umfassend bei der Planung und Realisierung von Projekten sowie Transaktionen im Energiebereich. Wir übernehmen die Durchführung von Due Diligence Prozessen sowie die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Anteilskaufverträgen (SPA). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Ihren strategischen Überlegungen und übernehmen das Projekt- und Transaktionsmanagement. 

  • Unterstützung bei dem Erwerb und der Veräußerung von Erneuerbaren-Energien-Projekten, vor allem Wind- und Solarparks
  • Beratung beim Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Erzeugern, Netzbetreibern sowie Lieferanten, Händlern und Dienstleistern
  • Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte in den Bereichen Digitalisierung sowie Dezentralisierung und Speicherung

Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A.

Prozessführung und Vertretung vor Behörden

Wir beraten und vertreten Sie mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl bei der Konfliktvermeidung und -lösung in allen energierechtlichen – auch grenzüberschreitenden – Streitigkeiten: außergerichtlich (ADR), gerichtlich und vor Schiedsgerichten. Darüber hinaus vertreten wir unsere Sie vor und gegenüber Behörden, die mit energierechtlichen Themen befasst sind. 

  • Beistand bei Streitigkeiten über den Zugang zu Netzen und Speichern sowie die Entgelte für deren Nutzung
  • Beratung bei Streitigkeiten aus Liefer-, Handels- und Dienstleistungsverträgen
  • Unterstützung bei der Planfeststellungen und Anlagenzulassungen vor den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie vor den Verwaltungsgerichten
  • Vertretung in Verfahren bei der Bundesnetzagentur, den Landesregulierungsbehörden und den Kartellämtern sowie beim BAFA, der Clearingstelle EEG | KWKG und der DEHSt

Weitergehende Informationen finden Sie unter Konfliktlösung.