Presseartikel |


Was passiert, wenn was passiert

"Man mag es als Jurist ja nicht immer wieder sagen, aber jede Pflichtwidrigkeit - auch durch Unterlassen entsprechend ausreichender Sicherheitsmaßnahmen - führt zur unmittelbar persönlichen Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat für jeden Schaden, den das Unternehmen erleidet." 

Lesen Sie Roland Startz im Interview zum Thema Cyber Crime aus juristischer Perspektive in der Bo(a)rdkarte (11/2019).

 


DOWNLOADS

Was passiert, wenn was passiert ist_BoardKarte 11_2019.pdf

pdf

DOWNLOAD