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Altersdiskriminierung durch Stellenausschreibungen

Ein Start-Up-Unternehmen hatte die Stelle des "Key-Account-Managers" ausgeschrieben. Ein fast 50 Jahre alter Bewerber verklagte nach dem Erhalt einer Absage das Unternehmen auf Zahlung einer Entschädigung. Er meinte, er sei durch die Ablehnung wegen seines Alters diskriminiert worden, da in der Stellenanzeige mit einem "jungen Team" geworben wurde.

Ob der besagte Bewerber mit seiner Klage erfolgreich war, erfahren Sie in diesem Video von unserem Rechtsanwalt Michael Riedel.