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Unternehmerische Beteiligungen: Gewerbliche Aufwärtsinfektion vermeiden

„Die vermögensverwaltende Personengesellschaft schafft eine interessante Struktur zur Führung und Verwaltung von Vermögenswerten. Auf Kapitalerträge fällt in diesem Zusammenhang zum Beispiel grundsätzlich (wie im direkt gehaltenen Privatvermögen) nur die Abgeltungssteuer an. Aber es darf im Beteiligungsmanagement nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb durch gewerbliche Abfärbung kommen. Ansonsten sind die steuerlichen Vorteile dahin.“

Den gesamten Beitrag von Alexander Thees können Sie auf der Webseite von finanzwelt lesen.