Presseartikel |


Russlands neues Gesetz zur Vorinstallation von Software

Verbraucherschutz oder Vermarktung einheimischer Crapware?

„Die Verbreitung von Anwendungen unter Nutzern durch Vorinstallation (d. h. eine Anwendung ist auf dem Gerät, das ein Nutzer kauft, bereits installiert) auf Smartphones und anderen mobilen Geräten ist nach Ansicht des Föderalen Antimonopoldienstes (FAS) eine der effektivsten Methoden, um solche Anwendungen unter Verbrauchern bekanntzumachen. Mehr als 80 % der Verbraucher wollen keine Anwendungen mehr installieren, wenn auf einem Gerät bereits gleichartige Anwendungen vorinstalliert sind.“

Was hat es mit dem neuen russischen Gesetz auf sich, wonach auf IT-Geräten heimische Software installiert werden muss? Wer ist betroffen, worum geht es genau? Alle Antworten liefern unsere Experten Taras Derkatsch und Ilya Titov im Artikel der Ostexperte vom 27. Dezember 2019. Den gesamten Beitrag können Sie hier nachlesen.